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Verkehrsstrafrecht

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind die eine Sache, Verkehrsstraftaten die andere. Hier kommt nicht mehr nur einfach ein Bußgeldbescheid auf den Beschuldigten zu, hier wird vor Gericht entschieden, welche Folgen die Straftat mit sich zieht. Als kompetente Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht können wir Sie umfassend beraten und Sie im Falle des Falles als Strafverteidiger vor Gericht vertreten.

Verkehrsdelikte im Verkehrsstrafrecht

Das Strafgesetzbuch (StGB) beinhaltet alle Regeln des Straßenverkehrs sowie die entsprechenden Sanktionen, falls gegen das Gesetz verstoßen wird. Folgende Straftaten gehören unter anderem dazu:

Unfallflucht

Das heißt, sie entfernen sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort.

Fahrt mit Drogen oder Alkohol am Steuer

Wenn Sie unter Trunkenheit oder dem Einfluss von Drogen Auto gefahren sind.

Körperverletzung oder fahrlässige Tötung

Wenn Sie für einen Unfall verantwortlich sind, bei dem andere Personen verletzt oder getötet wurden.

Nötigung

Das heißt, Sie nötigen andere Autofahrer durch Drängeln oder Schneiden beim Einscheren oder Überholen.

Mögliche Folgen von Verkehrsstraftaten

Im Gegensatz zu einer einfachen Ordnungswidrigkeit drohen bei Verkehrsdelikten nach dem Verkehrsstrafrecht schwerwiegendere Folgen. Neben einem oft hohen Bußgeld kann auch eine Freiheitsstrafe oder ein Entzug der Fahrerlaubnis die Folge sein. Gerade bei Alkohol am Steuer oder einer Fahrt unter Drogen ist der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist nicht so einfach neu zu beantragen, oftmals muss der Unfallfahrer an einer MPU, einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, teilnehmen.
Welche Strafe tatsächlich anfällt, entscheidet in all diesen Fällen immer ein Richter. Daher ist es zu empfehlen, von Beginn an einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht einzuschalten.

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und unserem umfassenden Fachwissen können wir Sie von Beginn an kompetent beraten und Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite stehen. Und bei möglichst früher Beauftragung eines Rechtsanwaltes stehen die Verteidigungschancen bei Verkehrsstraftaten oftmals relativ gut!

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